Stand: Juni 2026
Wenn Sie PrepClass als Lehrkraft nutzen und Schüler:innen-Daten (Namen, Noten, Anwesenheit, Notizen) eingeben, sind Sie die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). PrepClass verarbeitet diese Daten in Ihrem Auftrag (Art. 28 DSGVO).
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) regelt, wie wir Ihre Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. Mit Ihrer Registrierung gilt dieser Vertrag in der jeweils aktuellen Fassung als geschlossen.
Der oben stehende Text ist die aktuelle Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags , Sie können diese Seite ausdrucken oder als PDF speichern (Browser: Drucken → „Als PDF sichern").
Ein von uns rechtsverbindlich unterzeichnetes Exemplar dieses Vertrags erhalten Sie jederzeit auf Anfrage per E-Mail: hallo@prepclass.de
(1) Der Auftragsverarbeiter (PrepClass, betrieben von Jonas Weidlich, Robert-Koch-Straße 5, 48149 Münster) verarbeitet personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Schüler:innen sowie deren Erziehungsberechtigte) im Auftrag der Lehrkraft (Verantwortliche/r).
(2) Die Vereinbarung beginnt mit der Registrierung der Lehrkraft bei PrepClass und endet mit Kontolöschung oder schriftlicher Kündigung. Sie gilt unbefristet, solange das Nutzungsverhältnis besteht.
Die Verarbeitung umfasst Erhebung, Speicherung, Anzeige, Bearbeitung, Übermittlung an Sub-Auftragsverarbeiter (siehe § 7) sowie Löschung der von der Lehrkraft eingegebenen Daten. Zweck ist ausschließlich die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen (Klassenbuch, Notenverwaltung, KI-gestützte Unterrichtsplanung, Dokumentation der Eltern-Kommunikation).
Datenarten:
Kategorien betroffener Personen: Schüler:innen der Lehrkraft sowie deren Erziehungsberechtigte.
Die Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO (Gesundheits-, Religions-, Herkunftsdaten) ist gem. § 6a Abs. 4 AGB untersagt.
(1) PrepClass verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der mit der Lehrkraft getroffenen Vereinbarungen und gemäß deren Weisungen. Weisungen erfolgen i. d. R. implizit durch Nutzung der Funktionen, ausdrücklich per E-Mail an hallo@prepclass.de.
(2) PrepClass verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Aktuell wird PrepClass als Einzelunternehmen betrieben; weitere Personen sind nicht beteiligt.
(3) PrepClass unterstützt die Lehrkraft bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Konto-Löschung in den Einstellungen; vollständiger Datenexport auf Anfrage unter datenschutz@prepclass.de).
(4) Bei Bekanntwerden einer Datenschutzverletzung unterrichtet PrepClass die Lehrkraft unverzüglich (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
(1) Die Lehrkraft trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Eingabe personenbezogener Daten Dritter (insbesondere Schüler:innen). Vor Eingabe prüft die Lehrkraft, ob eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
(2) Die Lehrkraft prüft eigenverantwortlich, ob die Nutzung von PrepClass mit den Vorgaben ihres Schulträgers vereinbar ist.
(3) Die Lehrkraft ist berechtigt, jederzeit den Stand der Daten zu prüfen, Berichtigung oder Löschung zu verlangen. Funktionen dafür stehen in der App zur Verfügung (Einstellungen → Datenschutz).
(4) Kontroll- und Nachweisrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO): Die Lehrkraft ist berechtigt, die Einhaltung dieses Vertrags und der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren. PrepClass stellt der Lehrkraft auf Anfrage alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung und weist die Einhaltung nach, insbesondere durch aktuelle Zertifikate, Testate oder Berichte der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter. Vor-Ort-Kontrollen sind nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 14 Tage) zu den üblichen Geschäftszeiten möglich, soweit dies erforderlich ist und den Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.
PrepClass setzt folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein. Mit Registrierung stimmt die Lehrkraft deren Einsatz zu (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).
Mit jedem dieser Sub-Auftragsverarbeiter besteht ein Vertrag (Data Processing Addendum bzw. AV-Vertrag), der ihm dem vorliegenden Vertrag entsprechende, gleichwertige Datenschutzpflichten auferlegt (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Übermittlungen in Drittländer erfolgen auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) bzw. des EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF).
Über wesentliche Änderungen am Sub-Auftragsverarbeiter-Kreis wird die Lehrkraft per E-Mail informiert. Widerspruchsmöglichkeit besteht jederzeit per Kontolöschung.
(1) Nach Kontolöschung durch die Lehrkraft werden alle personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen aus der aktiven Datenbank gelöscht. Backup-Datenbanken werden im Rahmen ihres Rotation-Zyklus (max. 7 Tage) überschrieben.
(2) Vor Kontolöschung kann die Lehrkraft jederzeit einen Export ihrer Daten anfordern (formlos per E-Mail an datenschutz@prepclass.de; Noten und das KI-Zugriffs-Protokoll lassen sich zudem direkt in den Einstellungen als CSV exportieren).
(1) Es gelten die Haftungsregelungen der AGB (§ 8).
(2) Änderungen dieses AV-Vertrags werden mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die Lehrkraft nicht innerhalb dieser Frist, gilt die neue Fassung als akzeptiert.
(3) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(4) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Münster.
Stand: Juni 2026
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