KI im Unterricht - was ist DSGVO-konform erlaubt?
ChatGPT, Claude, Gemini sind 2026 in Lehrerzimmern angekommen - aber die rechtliche Lage ist für viele unklar. Darf ich Klassenarbeiten korrigieren lassen? Schüler:innen-Namen eintippen? Bilder mit echten Personen generieren? Dieser Artikel klärt die Grauzonen mit einer einfachen Ampel-Logik und konkreten Tool-Empfehlungen.
1. Die rechtliche Grundlage in einem Satz
Personenbezogene Daten von Schüler:innen dürfen ohne Rechtsgrundlage nicht an externe Dienstleister übermittelt werden - und KI-Anbieter sind externe Dienstleister, meist in den USA. Das ist Art. 5 und Art. 6 DSGVO, bei Minderjährigen verschärft durch Art. 8.
„Personenbezogen" ist dabei sehr weit gefasst: Name, Klasse + Schule kombiniert, Geburtsdatum, Foto, sogar Stilproben aus Aufsätzen können personenbezogen sein. Wenn Außenstehende daraus auf eine bestimmte Person rückschließen können, ist es DSGVO-relevant.
Aus diesem einen Satz lässt sich alles weitere ableiten: KI ist erlaubt, solange du keine identifizierbaren Schüler:innen-Daten dort eingibst. Wie das praktisch geht, klären die nächsten Abschnitte.
2. Ampel-Logik: was geht, was nicht
- Material generieren ohne Namen
- Texte zusammenfassen
- Eigene Notizen polieren
- Stundenplanung
- Erwartungshorizonte schreiben
- Zeugnis-Bemerkungen mit Klarnamen (nur mit Pseudonymisierung)
- Klassenarbeiten korrigieren
- Audio-Aufnahmen analysieren
- Eltern-Mails formulieren
- Klassenfotos hochladen
- Klartext-Klassenlisten zu KI
- Bilder mit Klarnamen generieren
- Schüler-Daten in ChatGPT (ohne Schutz)
3. Grün: unbedenklich
Alles was ohne identifizierbare Schüler:innen-Daten auskommt, ist grundsätzlich unbedenklich. Konkrete Beispiele:
Material generieren
„Erstelle ein Arbeitsblatt zu Bruchrechnen Klasse 6 mit 10 Aufgaben" - kein Schüler-Bezug, völlig OK. Egal ob ChatGPT, Claude, Gemini oder ein deutsches Tool.
Texte umformulieren
Deine eigenen Notizen, Vortragsmanuskripte, Aufsätze von Personen des öffentlichen Lebens - alles fine. KI darf das zusammenfassen, kürzen, umformulieren.
Stundenplanung
„Plane eine Doppelstunde zu Vulkanismus, Klasse 8, mit 25 SuS" - keine personenbezogenen Daten, geht problemlos.
Erwartungshorizonte
Klausuren-Bewertungsraster, Lösungsblätter, Korrektur-Schemata generieren ist unproblematisch, solange keine Schüler:innen-Antworten dabei sind.
4. Gelb: heikel, aber lösbar
Diese Anwendungsfälle sind in einer Grauzone - rechtlich machbar, aber nur mit zusätzlichem Schutz.
Zeugnis-Bemerkungen mit Klarnamen
„Schreib eine Bemerkung für Lena Müller, sie hat oft gefehlt" - direkt in ChatGPT eingegeben ist rechtlich problematisch. Lena ist über Name + Schule eindeutig identifizierbar, ihre Anwesenheits-Daten sind personenbezogen.
Lösung: Pseudonymisierung. Tippe „Schreib eine Bemerkung für Schüler X, hat oft gefehlt" und ersetze den Namen selbst. Oder nutze ein Tool, das das automatisch macht (siehe Tool-Empfehlungen unten).
Klassenarbeiten korrigieren
Eine eingescannte Klassenarbeit hochladen mit „Bitte korrigieren" ist heikel: die Schrift kann identifizierend sein, der Name steht oft oben drauf, und die Antworten sind Lern-Stand-Daten der Schüler:in.
Lösung: Namen vor dem Upload schwärzen oder abschneiden, nur den Antwort-Text rein-OCRen, nicht das Original-Bild. Bei Audio-Aufnahmen: keine Klarnamen-Nennung im Audio, oder gar nicht hochladen.
Eltern-Mails formulieren
„Schreib eine Mail an Frau Müller, weil Lena nicht zum Elternsprechtag erschienen ist" - klar identifizierbar. Aber lösbar:
Lösung: Verwende Platzhalter. „Schreib eine höfliche Mail an Eltern, weil ihr Kind nicht zum Elternsprechtag erschienen ist" - ohne Namen, ohne Klasse. Du fügst die konkreten Daten nachher selbst ein.
5. Rot: rechtlich problematisch
Klassenfotos hochladen
Ein Klassenfoto an ChatGPT zur Analyse hochladen verstößt mehrfach: Bilder von Minderjährigen sind besonders geschützt (Art. 8 DSGVO + KUG), die KI speichert/trainiert potenziell mit dem Bild, und du hast vermutlich keine schriftliche Einwilligung der Eltern für „KI-Verarbeitung" eingeholt.
Klartext-Klassenlisten an KI
„Hier ist meine Klassenliste mit 28 Namen, sortiere alphabetisch nach Sympathie" - sowohl die Liste als auch jede Verarbeitung ist DSGVO-pflichtig, und ChatGPT/Claude sind dafür ohne AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) deiner Schule nicht zulässig.
Bilder mit Klarnamen generieren
„Generiere ein Bild von Klasse 7a auf Klassenfahrt" - klingt harmlos, ist aber riskant: wenn die KI generierte Personen Ähnlichkeit zu echten SuS hat (zufällig oder weil sie aus früheren Foto-Uploads gelernt hat), entstehen rechtliche Probleme.
6. Tool-Empfehlungen nach Anwendungsfall
| Anwendung | Sicher: kein Schüler-Bezug | Mit Schüler-Bezug |
|---|---|---|
| Arbeitsblatt, Quiz | ChatGPT, Claude, Gemini direkt | nicht nötig - kein Schüler-Bezug |
| Zeugnis-Bemerkungen | ChatGPT mit Platzhaltern | Tool mit Server-Pseudonymisierung (z. B. PrepClass) |
| Eltern-Mails | ChatGPT mit Platzhaltern, dann selbst einsetzen | Tool mit Pseudonymisierung |
| Klassenarbeit-Korrektur | nur anonymisierte Text-Auszüge | idealerweise nicht über externe KI - lokal mit LM Studio o. ä. |
| Bild generieren (kein Schüler-Bezug) | DALL-E, Midjourney, Stable Diffusion | nie mit Klarnamen oder Klassenfotos |
| Live-Quiz mit Klasse | Kahoot, Quizizz (ohne SuS-Login) | Tools die kein SuS-Login brauchen (z. B. PrepClass per QR-Code) |
Echte Pseudonymisierung im Sinne der DSGVO ersetzt den Klarnamen serverseitig vor jedem KI-Call durch eine künstliche Kennung, die alleine nicht zurück-aufgelöst werden kann. PrepClass macht das z. B. so: du tippst „Lena Müller" - der KI-Anbieter sieht nur „Schüler:in 5". Das Mapping bleibt auf dem Server in Nürnberg, der KI-Anbieter kennt es nie.
Etiketten wie „DSGVO-konform" auf der Tool-Website allein reichen nicht - frage konkret nach, wie und wo die Pseudonymisierung passiert. Wenn der Anbieter ausweicht, ist Vorsicht angebracht.
7. Was deine Schule + Bundesland regelt
Über die DSGVO hinaus gibt es schul- und bundeslandspezifische Vorgaben. Stand 2026:
- Bayern: hat ein eigenes Schul-KI-Konzept, viele KI-Tools sind explizit freigegeben oder verboten gelistet
- Baden-Württemberg: ZSL hat eine Tool-Liste mit Bewertungen, sehr restriktiv bei US-Tools
- Nordrhein-Westfalen: viel Spielraum, aber jedes Tool muss durch den Datenschutzbeauftragten geprüft sein
- Berlin: liberal, viel Eigenverantwortung der Lehrkraft
- Sachsen: hat eigene Schul-KI-Strategie mit White-/Blacklists
Praxis-Tipp: Frag VOR der Nutzung eines KI-Tools im Unterricht den Datenschutzbeauftragten deiner Schule. Eine kurze Mail mit Tool-Name, Anbieter-Sitz und beabsichtigtem Anwendungsfall reicht. In vielen Bundesländern gibt es zentrale Listen, oft kann der DSB direkt einsehen.
8. Fazit
KI im Unterricht ist 2026 nicht mehr vermeidbar - aber DSGVO-konform nutzbar, wenn du eine einfache Regel befolgst: kein Klarname, kein Klassenfoto, keine individuellen Schüler:innen-Daten in externe KI-Tools. Was darüber hinaus geht, braucht entweder Pseudonymisierung oder einen lokal laufenden KI-Helfer.
Für die Unterrichtsvorbereitung selbst (Material, Stundenplanung, Erwartungshorizonte) bist du frei. Bei Zeugnis-Bemerkungen, Eltern-Kommunikation und Klassenarbeits-Korrektur brauchst du entweder die Disziplin, Klarnamen selbst zu ersetzen, oder ein Tool, das das serverseitig macht.
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